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Gekippte Vorratsdatenspeicherung darf erst der Anfang sein

JuLis Niedersachsen | 2. März 2010

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig zu erklären.

„Das ist eine schallende Ohrfeige für die ehemalige große Koalition. Das Urteil bestätigt eindeutig, dass der Staat kein Recht dazu hat, ohne konkreten Verdacht Daten über seine Bürger zu sammeln. Dennoch ist die Entscheidung erst ein Anfang. Mit der Onlinedurchsuchung, ELENA oder aber der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen haben wir noch einige datenschutzrechtliche Baustellen, die wir schnellstmöglich beheben müssen“, erklärt der Landesvorsitzende Matthias Seestern-Pauly.

Daher ist es auch wichtig, dass die FDP sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene standhaft bleibt und ihre datenschutzpolitischen Ziele durchsetzt. „Gerade in Niedersachsen haben wir mit einer ausufernden Zunahme an Videoüberwachung in Bahnhöfen und an öffentlichen Plätzen ein massives Problem mit dem Datenschutz. Aber auch der zunehmende Datenmissbrauch von Unternehmen müsse endlich in Angriff genommen werden“, betont der Landesvorsitzende.

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